Kundengeschenke – Firmengeschenke - Mitarbeitergeschenke | Bestswiss

Kundengeschenke

Kundengeschenke – die herzliche Art der Kundenbindung

Kundengeschenke sind Zeichen einer guten Partnerschaft. Es sind kleine Aufmerksamkeiten, die auch im Geschäftsleben eine willkommene Abwechslung bieten. Aus der Schweiz – für Ihre Kunden und Mitarbeiter im In- und Ausland. In vielen Fällen können Firmengeschenke auch individualisiert und auf Wunsch mit einem Logo versehen werden. Nehmen Sie ganz einfach mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie und besprechen mit Ihnen, was alles machbar ist.

Kundengeschenke – wie auch Firmengeschenke aus der Schweiz – eignen sich bestens zu folgenden Anlässen:

Jubiläen, Weihnachten, Jahreswechsel, Geburtstage von Kunden/Mitarbeitern, Versammlungen, Messen, Feiern

Kundengeschenke Schweizer Herkunft

Für Sie ausgesucht

Personalisierbarer Sparschäler Rex

Personalisierbarer Sparschäler Rex

Die Schale von Gemüse und Früchten bringt man mit der scharfen Stahlklinge des Sparschälers Rex im Nu weg, und auch zum Hobeln von Käse oder Schokolade ist er gut einsetzb...

Wursthobel und Käseschneider

Wursthobel und Käseschneider

Praktisch, handlich und in bewährter Schweizer Qualität: Der Wurst- und Käseschneider wird im Berner Oberland von Hand hergestellt.

CHF  157.00CHF  160.00 inklusive Mehrwertsteuer

Sie möchten Ihren Kunden eine besondere Freude machen und Ihnen verschiedenste Köstlichkeiten aus der Schweiz präsentieren? Dann ist diese Geschenkbox genau das Richtige!

CHF  157.00CHF  160.00 inklusive Mehrwertsteuer
Personalisierbare Glarner Tüechli Classic

Personalisierbare Glarner Tüechli Classic

Individualisierbare Glarner Tüechli. Das Glarner Tüechli kann auf dem Rand mit Logo und oder Schriftzug versehen werden.

Set Sparschäler und Reiben mit graviertem Logo und/oder Schriftzug.

CHF  157.00CHF  160.00 inklusive Mehrwertsteuer

Feines für die Küche. Die Geschenkbox Bon Appétit lässt sich individuell zusammenstellen.

Kundengeschenke aus der Schweiz – Swiss Made, Swiss Design

Verschiedene Ideen für Kunden- und Mitarbeitergeschenke finden Sie in unserem Online-Shop. Sie können uns aber gerne für individuelle Ideen anfragen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Niemand erwartet es – doch es sind Zeichen der Wertschätzung, Dankbarkeit und Freundschaft. Kundengeschenke wie auch Firmengeschenke bieten in hektischen Zeiten einen kleinen Moment zum Innehalten, Nachdenken über das gemeinsam Erreichte und Ausblicken auf alles Kommende.

Rechtliches zu den Kundengeschenken

Manchmal sind Firmen unsicher, ob Kundengeschenke nicht auch als Bestechung aufgefasst werden könnten. Doch dieser Punkt ist klar geregelt. Bei der Bestechung geht es darum, einen „nicht gebührenden Vorteil“ anzubieten oder anzunehmen. Geringfügige, sozial übliche Vorteile sind hingegen keine „nicht gebührenden Vorteile“. Was bedeutet das nun in der Praxis? Kundengeschenke wie Kugelschreiber, Kalender oder Agenden mit dem Aufdruck eines Firmenlogos gehen zweifellos in Ordnung. Auch Kundengeschenke für ein Jubiläum, zu Weihnachten oder zum neuen Jahr, sind zweifellos legal und stets willkommen. Sie sind ein Zeichen der guten Zusammenarbeit


Geldgeschenke sind tabu

Tabu in sämtlichen Konstellationen sind jedoch Geldgeschenke. Diese gelten in der Schweiz als „nicht sozial üblich“ und könnten beispielsweise dazu dienen einen anstehenden Entscheid unrechtmässig zu beeinflussen. Auch im Rahmen einer Ausschreibung einer Gemeinde oder einer öffentlichen Institution sind Kundengeschenke tabu. Und auch im privaten Bereich, zum Beispiel bei einem Architekturwettbewerb, sollte man eher durch Leistung als mit Geschenken überzeugen.

Generell jedoch gilt, Geschenke und Aufmerksamkeiten bereichern die Freundschaft und sind auch rechtlich problemlos. Bei Bestswiss finden Sie eine grosse Auswahl an Vorschlägen für passende Kundengeschenke.


Wie werden Mitarbeitergeschenke verbucht?

Grundsätzlich gilt: Naturalgeschenke, die den Wert von Fr. 500.– nicht übersteigen, sind nicht zu deklarieren. Darunter fallen auch Gutscheine. Geldgeschenke jedoch sind immer steuerpflichtig und in Ziffer 1 im Lohnausweis zu deklarieren. Übersteigt der Betrag eines Kundengeschenks den Wert von Fr. 500.– ist der ganze Betrag zu deklarieren.


Nun sind Sie auch rechtlich bestens informiert und können sich in unseren Vorschlägen für Kundengeschenke umsehen. Nicht nur Schenken macht Freude – auch die Beschenkten werden Ihre Geschenke mit einem grossen Lächeln zu schätzen wissen.