Seit dem 1. Januar 2017 ist das neue Swissness-Gesetz in Kraft. Es trägt dazu bei, die „Marke Schweiz“ gegen Missbrauch zu schützen und regelt den Gebrauch des Schweizerkreuzes. Neu darf dieses sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen verwendet werden.
Schweizer Produkte
Schweizer Produkte geniessen vor allem im Ausland einen hervorragenden Ruf. Sie werden mit Qualität, Tradition und Exklusivität in Verbindung gebracht. Das schafft Vertrauen und beeinflusst den Kaufentscheid. Zudem können die Güter in einem höheren Preissegment positioniert werden. Die Marke Schweiz hat damit nach wie vor einen hohen wirtschaftlichen Wert und bietet somit einen klaren Wettbewerbsvorteil, der auch im Inland überaus geschätzt wird. Dies führt aber auch zu Missbräuchen, was der Glaubwürdigkeit schadet. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass Produkte nicht zu Unrecht mit Swissness und der „Marke Schweiz“ beworben werden.
Schutz der „Marke Schweiz“
Bezeichnungen wie „Schweizer Qualität“, „Made in Switzerland“ oder „Swiss Made“ dürfen ausschliesslich für in der Schweiz hergestellte Waren oder Dienstleistungen verwendet werden. Wie viel Schweiz drin sein muss, damit das Kreuz draufstehen darf, kann jedoch von Fall zu Fall variieren. Das Markenschutzgesetz (MSchG) unterscheidet drei Kategorien: Lebensmittel, Natur- und Industrieprodukte.
Swiss-Made: Informationen zu Herkunft, Kennzeichnung und Missbrauch
Schweizer Schokolade
Bei Lebensmitteln müssen 80 % der Zutaten aus der Schweiz kommen. Auf Druck der Nahrungsmittelindustrie hat der Gesetzgeber aber über 60 Ausnahmen bewilligt. Rohstoffe, die hierzulande nur beschränkt oder gar nicht angebaut werden, fallen nicht unter die 80 %-Regelung. Daher darf der bekannte Schokoriegel Ragusa sein Schweizerkreuz auch in Zukunft behalten. Denn Kakao und Haselnüsse werden im Inland gar nicht oder nicht in genügender Menge und Qualität angebaut. Nur Zucker und Milch stammen nach wie vor aus heimischer Landwirtschaft. Der administrative Aufwand sei aber gestiegen, betont Chocolats Camille Bloch, der Hersteller von Ragusa. Denn neu müssen die Warenflüsse dokumentiert werden.
Industriegüter Swiss Made
Für Industriegüter sind zwei Kriterien massgebend: Zum einen müssen mindestens 60 % der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Bisher lag die Grenze bei 50 %. Zum anderen muss der wichtigste Produktionsschritt in der Schweiz stattfinden. Neu können auch die Ausgaben für Forschung und Entwicklung zu den Herstellungskosten gezählt werden. Gerade für die Uhren- oder Pharmaindustrie sind das gewichtige Faktoren. Die Uhrenindustrie hatte sich für eine höhere Swissness-Schwelle stark gemacht, um Trittbrettfahrer aus dem Ausland auszubremsen.
Swissness stärkt Uhrenindustrie
Für die Swatch Group, der grössten Uhrenherstellerin der Schweiz, ändert sich nichts, da sie seit vielen Jahren auf Swiss Made setzt. Die Swatch, ihr günstigstes Produkt, wird zu über 90 % in der Schweiz gefertigt. Gerade bei Uhren ist Made in Switzerland weltweit ein entscheidender Faktor für den Kaufentscheid. Durch strengere Swissness-Regeln werde zudem der Produktionsstandort Schweiz gefestigt, betont die Swatch Group. Sie betreibt im Inland 160 Uhrenfabriken.
Schweizerkreuz auf Produkten
Produkte aus der Schweiz dürfen sich künftig mit dem Schweizerkreuz schmücken. Bisher war das nicht zulässig, obwohl einige Firmen wie etwa Valser, Ramseier oder Hug seit Jahren damit auf ihren Produkten werben. Die zuständigen Kantone und die Konkurrenz schauten grosszügig darüber hinweg – auch weil genaue Swissness-Kriterien fehlten.
Swiss Army Knife
Anders verhält es sich mit der Firma Victorinox. Sie trägt das Schweizerkreuz seit über hundert Jahren in ihrem Logo. Die Firma ist seit 1891 offizielle Lieferantin des Schweizer Soldatenmessers. Als Armeematerial trugen die Messer von Victorinox seit Beginn das Schweizer Hoheitszeichen. Im Lauf der Jahre wurde das Kreuz zum Logo der Herstellerin umgestaltet. Als eingetragenes Firmenzeichen war das Schweizerkreuz daher zulässig. Für Victorinox ändert sich auch sonst nichts. Nur der Stahl wird importiert. Zusammengebaut werden die Messer zu 100 % in der Schweiz.
Soldatenmesser mit Schweizer Wappen
Messer mit Schweizer Kreuz
Wer wacht über die Vorgaben?
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) wacht über die Einhaltung des neuen Markenschutzgesetzes. Bei Verstössen erfolgt eine Abmahnung und in gravierenden Fällen eine Anzeige. Das Gesetz hat primär Auswirkungen in der Schweiz. Gegen Billigfälschungen aus dem Ausland, etwa mit dem Aufdruck „produced in Switzerland“, ist es hingegen wirkungslos.
Weiterführende Links:
Institut für Geistiges Eigentum IGE
Studie 2016, Image und Mehrwert worldwide
Mehr lesen über das Herkunftslabel Swiss Made
Text: Michael Kummer, Bestswiss
Bild: Copyright Ragusa Camille Bloch, Uhren Swatch Group, Messer Victorinox